Gegenvorschlag des Landrats sowie Finanzhaushaltsgesetz
Ziel/Inhalte
Als Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» stellt der Landrat der zwei Änderungen der Kantonsverfassung sowie das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz gegenüber.
Erhöhungen und Senkungen des Steuerfusses, welche der Landrat jeweils mit dem Budgetbeschluss per Dekret für das kommende Jahr beschliessen kann, sollen künftig dem fakultativen Referendum unterstehen.
Zudem soll mit dem Gegenvorschlag eine neue Schuldenbremse eingeführt werden, welche die bisherige Defizitbremse ablöst und das Wachstum der Neuverschuldung stoppt. Sie schreibt vor, dass Aufwandkürzungen gegenüber Ertragssteigerungen zu priorisieren sind.
Einen weiteren Kernpunkt bilden institutionalisierte, regelmässige Aufgabenüberprüfungen. Damit sollen künftig weitere Sparpakete vermieden werden.
> Zum Text gemäss Abstimmungsbüchlein
> Die wichtigsten Argumente
Erhöhungen und Senkungen des Steuerfusses, welche der Landrat jeweils mit dem Budgetbeschluss per Dekret für das kommende Jahr beschliessen kann, sollen künftig dem fakultativen Referendum unterstehen.
Zudem soll mit dem Gegenvorschlag eine neue Schuldenbremse eingeführt werden, welche die bisherige Defizitbremse ablöst und das Wachstum der Neuverschuldung stoppt. Sie schreibt vor, dass Aufwandkürzungen gegenüber Ertragssteigerungen zu priorisieren sind.
Einen weiteren Kernpunkt bilden institutionalisierte, regelmässige Aufgabenüberprüfungen. Damit sollen künftig weitere Sparpakete vermieden werden.
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